Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht
Fraunhofer-Gesellschaft
Gleichstellungspolitik – Politik für Frauen und Männer
Die »Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht« ist in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft angesiedelt und unterstützt die eingerichtete Sachverständigenkommission administrativ und wissenschaftlich bei der Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung.
Weitere Informationen
Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
Am 25. Januar 2011 wurde das Sachverständigengutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben. Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschlossen, der sich aus dem Gutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung zusammensetzt. Jetzt ist der Erste Gleichstellungsbericht auch als Bundestagsdrucksache 17/6240 veröffentlicht und online abrufbar:
Zusammenfassungen und weitere Drucksachen können Sie auch hier abrufen:
Hintergrund
Der Berichtsauftrag
Im Koalitionsvertrag von 2005 vereinbarten CDU, CSU und SPD pro Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung vorzulegen. 2008 beauftragte die damalige Bundesfamilienministerin, Dr. Ursula von der Leyen, die interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Als Pendant zum Siebten Familienbericht liefert dieser die Grundlage für eine abgestimmte Familien- und Gleichstellungspolitik.
Das Ziel: Gleiche Verwirklichungschancen
Ziel des von der Kommission entwickelten Leitbildes sind gleiche und tatsächliche Wahlmöglichkeiten und Verwirklichungschancen für Frauen und Männer gerade in Ausbildung und Beruf. Wichtig ist, dass dabei ausreichend Raum für gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Fürsorgearbeit, für Weiterbildung sowie für Eigenzeit bleibt. Erwerbsunterbrechungen dürfen langfristig nicht zu Nachteilen führen. Insgesamt gilt es, die längerfristigen Auswirkungen bestimmter Lebensentscheidungen stärker zu berücksichtigen und bewusst zu machen. Diesem Leitbild sollen sich Institutionen und Politik schrittweise annähern.
Sachverständigenkommission
Das Thema »Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive« ist sehr vielseitig. Dementsprechend wurde die Sachverständigenkommission interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Sozial-, Geschichts-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften besetzt.
Die Kommission:
- Prof. Dr. Ute Klammer, Universität Duisburg Essen (Vorsitz)
- Prof. Dr. Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen (seit Februar 2010)
- Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Evangelische Fachhochschule Freiburg
- Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen
- Prof. Dr. Paul Nolte, Freie Universität Berlin
- Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Helmut Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
- Prof. Dr. Martina Stangel-Meseke, BiTS Business and Information Technology School gGmbH Iserlohn
ausgeschieden:
Prof. Dr. Tobias Helms und Prof. Dr. Marion Schick
Veranstaltungshinweise
Eigene Veranstaltungen
Veranstaltung "Neue Wege – gleiche Chancen: Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in der Diskussion" am 19.05.2011 in Bonn
Sachverständigenkommission diskutiert Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit 150 Fachleuten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden. Zentrales Ergebnis: Deutschland hat großen Nachholbedarf in Sachen Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern.
Auf Einladung der Sachverständigenkommission und der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt diskutierten in Bonn 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden die wichtigsten Probleme und Herausforderungen einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik in Deutschland. Grundlage der Diskussion ist das von der Sachverständigenkommission erarbeitete Gutachten „Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“, das zum ersten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland liefert. Gemeinsam mit einer derzeit fertigzustellenden Stellungnahme der Bundesregierung wird das Gutachten im Sommer als Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vom Kabinett verabschiedet.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Bonn zeigten sich begeistert von der umfassenden und innovativen Analyse des Gutachtens. Einhelliger Tenor: Deutschland spielt seit Jahren in Gleichstellungsfragen nur im Mittelfeld der Industrienationen, weit hinter vielen europäischen Nachbarn. Das Gutachten gibt nun endlich Rückenwind für die zukünftigen gleichstellungspolitischen Herausforderungen in Bund und Ländern.
In ihrem gut 300 Seiten umfassenden Gutachten sprechen sich die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen unter anderem dafür aus, Minijobs abzuschaffen, Unternehmenskulturen zu verändern, Geschlechterquoten für Frauen in Führungspositionen einzuführen sowie die Situation in der privaten Pflege zu verbessern.
Deutschland hat Nachholbedarf in Sachen Chancengleichheit
„Der Weg zu echter Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland noch weit“, so Prof. Dr. Ute Klammer, Vorsitzende der Sachverständigenkommission. Das könne sich Deutschland jedoch nicht länger leisten. „Gleichstellung muss Bestandteil moderner Innovationspolitik sein, denn sie birgt erhebliches wirtschaftliches Potenzial“, so Klammer. „Die Nutzung aller Talente und die Erwerbstätigkeit von Frauen machen unsere Gesellschaft leistungsfähiger und stabilisieren das Sozial- und Steuersystem.“
Notwendig ist eine ganzheitliche Perspektive, die verschiedene Lebensentwürfe unterstützt und den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern in den Blick nimmt. Erst mithilfe des Lebensverlaufsansatzes werden die späteren Folgen von einmal getroffenen Entscheidungen sichtbar. „Mit diesem Konzept sind wir selbst den skandinavischen Ländern voraus“, so eine Teilnehmerin in Bonn.
Mitveranstalter Prof. Dr. Werner Sesselmeier, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, gratulierte: „Das Gutachten ist ein großer Erfolg“, und war sich einig mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Ute Klammer: „Nun müssen aber Taten folgen.“
Am 16. und 17. Juni diskutiert die 21. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder das Sachverständigengutachten.
Das Veranstaltungsprogramm entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Anbei finden Sie die Präsentationen unserer Kommissionsmitglieder:
- Prof. Dr. Gerhard Bosch: Diskontinuitäten im Lebensverlauf am Beispiel des Erwerbslebens
- Prof. Dr. Ute Klammer: Gleichstellung in der Lebensverlaufsperspektive
- Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms: Rollenbilder und Recht
Forumsveranstaltung "Im Dialog: Gleichstellung in der Lebensverlaufsperspektive" am 30.09./01.10.2009 in Bonn
Sachverständigenkommission der Bundesregierung stellt Themen und erste Ergebnisse des Gleichstellungsberichts vor
Die von Ministerin Ursula von der Leyen beauftragte Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes hat im Rahmen eines Fachforums die Expertise von Verbänden und Organisationen eingeholt. Vom 30.09. bis zum 01.10.09 tauschten sich die Mitglieder der Kommission mit rund 90 Vertretern und Vertreterinnen gleichstellungspolitisch aktiver Verbände und Organisationen zu den wichtigsten Themenschwerpunkten des Berichts aus. Die Kommission stellte den Arbeitsstand zu folgenden Themen vor: Bildung und Zeitverwendung, Rollenbilder im Recht und Gleichstellung im Erwerbsleben.
Die Kommission und die Gäste waren sich einig, dass die Schaffung flexibler Strukturen in Bildung und Weiterbildung notwendig ist. Gleichstellungsziele werden erreicht, wenn Bildung in allen Lebensphasen möglich ist und verpasste Chancen nachgeholt werden können. Auch in Bezug auf das Erwerbsleben wurde für mehr Flexibilität plädiert. Das klassische Erwerbsmodell, das sich an ununterbrochener Vollzeittätigkeit orientiert, ist heute für Männer und Frauen nicht mehr zeitgemäß. Gleichstellungspolitik muss differenzierte Konzepte für die Vielfalt der Lebensstile beider Geschlechter entwickeln. Dabei dürfen Lösungen nicht auf einzelne Lebensphasen beschränkt bleiben, sondern müssen den gesamten Lebensverlauf in den Blick nehmen.
Die Ergebnisse des Fachforums fließen in die weitere Arbeit der Kommission ein. Der fertige Bericht wird im Januar 2011 der Bundesregierung vorgelegt. Die Sachverständigenkommission wird von Prof. Dr. Ute Klammer, Prorektorin der Universität Duisburg-Essen, geleitet. Die achtköpfige Kommission ist mit Expertinnen und Experten aus den Sozial-, Geschichts-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften besetzt.
Ziel des Ersten Bundes-Gleichstellungsberichts ist, Wissensgrundlagen bereitzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben, damit Frauen und Männer die von ihnen gewählten Lebensentwürfe ohne Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts umsetzen können. Dabei werden nationale und internationale Best-Practice-Beispiele berücksichtigt.
Das genaue Veranstaltungsprogramm entnehmen Sie bitte unserem Flyer.
Anbei finden Sie die Präsentationen unserer Kommissionsmitglieder:
Prof. Dr. Marion Schick: Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms: Rollenbilder im Recht
Prof. Dr. Ute Klammer: Lebensverlaufsperspektive
Prof. Dr. Cornelia Helfferich: Gleichstellung und Bildung
Prof. Dr. Cornelia Helfferich: Bildung und Zeitverwendung
Prof. Dr. Martina Stangel-Meseke: Gleichstellung im Erwerbsleben
Prof. Dr. Ute Klammer: Gleichstellung im Erwerbsleben

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