Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft umfasst bis zu 26 Mitglieder, die herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlichem Leben, Vertreter des Bundes und der Länder sowie Mitglieder des Wissenschaftlich-Technischen Rats (WTR) der Fraunhofer-Gesellschaft sind.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören unter anderem:
- Die Beratung und Überwachung des Vorstands und dessen Geschäftsführung
- Die Bestellung des/der Präsidentin/Präsidenten sowie der weiteren Vorstandsmitglieder
- Beschluss des Wirtschaftsplans einschließlich der Finanzplanung
- Mitwirkung bei der Festlegung der Grundzüge der Wissenschafts‑ und Forschungsstrategie der Gesellschaft
- Zustimmung zu Errichtungen, Umstrukturierungen oder Auflösungen von Einrichtungen
Bereits im Herbst 2023 haben es sich die Senatsvorsitzende, Hildegard Müller, sowie der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Holger Hanselka, mit dem Senat und dem Vorstand zur Aufgabe gemacht, die Satzung der Fraunhofer-Gesellschaft im Sinne einer modernen und der Stellung von Fraunhofer in der Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft angemessenen Governance zu reformieren (vgl. Fraunhofer Governance-Reform).
Mit der daraus entstandenen neuen Satzung, die im Juni 2024 durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wurde, wurden u. a. Berichtspflichten des Vorstands an den Senat und ständige Ausschüsse – etwa ein Prüfungsausschuss – normiert, um Transparenz und Verantwortlichkeit weiter zu erhöhen und damit eine zukunftsfähige und belastbare Governance sicherzustellen. Die neue Satzung ist seit Januar 2025 in Kraft.