Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung, Wirtschaftsbooster – mit der Hightech Agenda ist ein Grundstein für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gelegt. »Fraunhofer begrüßt es, dass die Bundesregierung sich auf strategisch entscheidende Märkte und entsprechende Schlüsseltechnologien konzentriert. Das Programm adressiert das, was zählt: Technologien auf Basis deutscher Stärken vorantreiben, um so die Wirtschaftskraft nachhaltig zu stärken«, sagt Prof. Holger Hanselka, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. »Als Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis ist es aus Sicht der Fraunhofer-Gesellschaft besonders positiv hervorzuheben, dass der Transfer in die Anwendung von Beginn an mitgedacht wird. So wird eine gute Grundlage für Innovationen und eine erfolgreiche Zukunft gelegt.«
»Angesichts globaler Umbrüche und des internationalen Wettbewerbs ist der Anspruch hoch: Wir müssen Innovation in messbare Wertschöpfung und Marktpositionen umwandeln. Mit unserer Fokussierung auf und einem tiefen Verständnis für den Markt ist Fraunhofer der ideale Partner, um die Ziele der Hightech Agenda voranzutreiben und umzusetzen«, ergänzt Prof. Constantin Häfner, Vorstand für Forschung und Transfer der Fraunhofer-Gesellschaft. »Die konkrete Ausarbeitung der Roadmaps für die Schlüsseltechnologien muss nun schnell erfolgen. Dabei können wir die nötigen Brücken bauen zwischen Forschung und Industrie. Was es jetzt braucht, sind keine kleinen Projekte, sondern große, sichtbare Innovationsvorhaben mit Strahlkraft.«
Fraunhofer fordert: Innovationsfreiheit gesetzlich verankern
Doch bislang steht der Innovationsstandort Deutschland vor einem Dilemma: Der meist hohen Qualität wissenschaftlicher Ergebnisse folgen oft nicht die erwarteten wirtschaftlich wirksamen Innovationen. Neben anderen Faktoren verlangsamen bisherige strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen häufig den Wissens- und Technologietransfer – schlimmstenfalls verhindern sie ihn sogar. Nötig ist deshalb ein Rechtsrahmen, der die notwendigen Freiheiten und Flexibilitäten für einen zeitgemäßen, effizienten Transfer schafft. »Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Maßnahme erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag ein Innovationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, das jetzt zügig vorangetrieben werden muss«, so Hanselka. Das Gesetz sieht etwa den Abbau kleinteiliger Förderbürokratie, die Schaffung von Bereichsausnahmen im Vergaberecht und die Reduzierung von Gemeinnützigkeitsschranken entlang aller Transferpfade vor. Die Forschungsorganisation benennt bereits konkrete Reformvorschläge für eine Innovationsfreiheitsinitiative:
Kleinserien ermöglichen: Das Gemeinnützigkeitsrecht muss so angepasst werden, dass Forschungsinstitute auch Kleinserien – statt wie bisher nur Prototypen und Nullserien – produzieren dürfen. Denn es gibt zum einen vor allem im Mikroelektronik- oder Pharmamarkt kaum kommerzielle Anbieter für frühe Produktionsstufen. Zum anderen ist der Fertigungsprozess zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht ausentwickelt, weshalb der Ausschuss oft hoch ist.
Softwarelizenzierung: Die Lizenzierung von Software ist mittlerweile ein wesentliches Element des Transfers von Forschungsergebnissen. Hier erwartet die Industrie mittlerweile funktionsfähige Lösungen, die über den Charakter eines Prototyps hinausgehen. Es gilt daher, untergesetzliche Regelungen zu modernisieren, damit funktionsfähige Softwarelösungen aus der Forschung rechtssicher lizenziert werden können.
Ausgründungen erleichtern: Gemeinnützige Einrichtungen unterliegen dem sogenannten Begünstigungsverbot und dürfen ihre gewerblichen Spin-offs nicht begünstigen. Um neue Ausgründungen nicht zu behindern, sollte das Begünstigungsverbot im Gemeinnützigkeitsrecht an die sogenannte De-minimis-Regel im EU-Beihilferecht angepasst werden. Diese Beihilfen sind so gering, dass sie keine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs verursachen.
Wissens- und Technologietransfer als gemeinnützigen Zweck anerkennen: Hierdurch könnte insbesondere die Förderung von Ausgründungen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts – als gemeinnützig anerkannt werden.
Incentivierung von Verwertungsteams: Erfindung und Transfer von Innovationen könnten durch neue Möglichkeiten zur zielgerichteten Erfolgsbeteiligung von Verwertungsteams unterstützt werden.
Transfer auf der »letzten Meile«: Bislang dürfen Gebäude oder Anlagen einer Forschungseinrichtung nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Rechtssicherheit könnte dadurch geschaffen werden, dass die Förderbedingungen eine Nutzung freier Kapazitäten durch Dritte, zum Beispiel Ausgründungen, ausdrücklich zulassen.
Zudem bestehen bisher große Hürden für die Kooperation außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Hochschulen, beispielsweise bei der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur, der Finanzierung von Nachwuchsgruppen oder bei Studierendenprojekten, die es zu vereinfachen gilt. Die Fraunhofer-Gesellschaft macht sich außerdem für eine ressortübergreifende Harmonisierung der Förderlogik über die Bundesressorts hinweg nach innovationsfreundlichen Maßgaben stark, um Bürokratie zu reduzieren und Transparenz zu schaffen.
»Wir stehen bereit, um gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Hightech Agenda zum Erfolg zu führen. Was wir jetzt brauchen, ist Mut zur Umsetzung – nicht nur der technologischen Innovationen, sondern vor allem von Rahmenbedingungen, die diese Innovationen optimal fördern«, so Hanselka.