Governance

Leitbild und Mission

Als Ergebnis eines partizipativ angelegten Entwicklungsprozesses hat sich die Fraunhofer-Gesellschaft 2016 ein neues Leitbild gegeben. Dieses Leitbild, bestehend aus Mission, Vision und Leitsätzen, soll vor allem nach innen wirken und gleichermaßen Orientierung wie Motivation geben sowie die Basis für eine erfolgreiche angewandte und innovative Forschung bilden.


Führungsleitbild

Das Fraunhofer-Führungsleitbild spiegelt das Verständnis der Rolle, Aufgaben und Verantwortungsbereiche unserer Führungskräfte wider. Die aus dem Führungsleitbild institutsspezifisch abgeleiteten Führungsleitlinien richten sich an die Führungskräfte, die ihr Führungsverhalten in engem Zusammenwirken mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterentwickeln sollen, aber auch an die Mitarbeitenden, die ihr eigenes Verhalten in der Zusammenarbeit mit der Führungskraft reflektieren und aktiv gestalten sollen.


Nachhaltigkeit

Rohstoffknappheit, Konkurrenzdruck und Fachkräftemangel sind nur einige der vielen Herausforderungen, denen sich die produzierende Industrie stellen muss. Für die Produktion der Zukunft arbeiten die Forscher an energie- und ressourceneffizienten Verfahren.

 

Compliance

Verantwortungsvolle Unternehmensführung bedeutet für uns neben der selbstverständlichen Einhaltung gesetzlicher und zuwendungsrechtlicher Vorgaben auch die Orientierung an Werten. 


Erklärungen zur Zusammenarbeit und interner Verhaltenskodex

Um eine grundlegende Handlungsorientierung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben, hat Fraunhofer einen internen Verhaltenskodex (Code of Conduct) erstellt. Der Verhaltenskodex ist thematisch breit aufgestellt und beschreibt die wesentlichen Verantwortungsbereiche, beispielsweise die Korruptionsprävention, den Umgang mit Kunden, die Ressourcenschonung am Arbeitsplatz oder Datenschutz und Geheimhaltung. Daraus abgeleitet werden im Rahmen unserer Eigenerklärungen wesentliche Themen gegenüber unseren Geschäftspartnern dargelegt.

Das Fraunhofer-Hinweisgebersystem zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 01. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – kurz LkSG – in Kraft. Ein wesentliches Element der Sorgfaltspflichten des LkSGs ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat deshalb ihr bestehendes BKMS®-Hinweisgebersystem um einen eigenen LkSG-Kanal erweitert, sodass Hinweise zu Verstößen gegen das LkSG systematisch und konsequent bearbeitet werden können.

In der Verfahrensordnung stellen wir die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens dar, einschließlich des Zugangs zum Verfahren und der Zuständigkeiten. Sie informiert auch darüber, wie eingehende Hinweise und Beschwerden behandelt werden, d.h. wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Die Fraunhofer-Gesellschaft und ihre Einrichtungen legen großen Wert darauf, diese Informationen verständlich und transparent zu präsentieren, um größtmögliche Klarheit über den Prozess zu gewährleisten.