Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – kurz LkSG – in Kraft. Das deutsche Bundesgesetz steuert das wirtschaftliche Handeln von in Deutschland ansässigen Unternehmen ab einer Größe von 3000 Arbeitnehmenden im Inland, indem es ihnen Sorgfaltspflichten auferlegt, welche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten minimieren sollen.

Die Fraunhofer-Gesellschaft begrüßt das Bestreben, den Menschenrechtsschutz entlang globaler Lieferketten sicherzustellen und hat in Bezug auf alle neun Sorgfaltspflichten des LkSGs Maßnahmen ergriffen.

Sorgfaltspflichten des LkSG

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LkSG-Berichte

LkSG-Bericht 2024

Berichtszeitraum von 1.1.2024 bis 31.12.2024

Berichte aus den Vorjahren

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der Fraunhofer-Gesellschaft

Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft

Das Beschwerdeverfahren gem. § 8 LkSG

Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte